Nutzungsbedingungen
← zu CueDeskKurz gesagt: CueDesk ist kostenlos und wird privat betrieben. Der Verein bleibt Herr seiner Daten, kann sie jederzeit exportieren und die Nutzung jederzeit beenden. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt.
1. Wer die Vereinbarung schließt
Diese Bedingungen gelten zwischen dem Betreiber von CueDesk, Matthias Haas, Königstr. 41, 28857 Syke (im Folgenden „Betreiber“), und dem Verein, der CueDesk nutzt (im Folgenden „Verein“). Für den Verein stimmt ein Vereins-Administrator zu; er versichert dabei, dass er den Verein insoweit vertreten darf. [prüfen]
Zusammen mit diesen Bedingungen gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für die einzelnen Benutzer gilt die Datenschutzerklärung.
2. Was CueDesk leistet
CueDesk ist eine Web-Anwendung für den Spielbetrieb eines Billardvereins: Spieler und Mannschaften, Turniere und Liga-Spieltage, Scoreboards an den Tischen, Live- und TV-Anzeige, Serienwertung, Vereins-Rating, Statistik und Archiv. Die Nutzung ist unentgeltlich.
Der Betreiber entwickelt CueDesk weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen. Fällt eine wesentliche Funktion weg, kündigt er das vorher an. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nicht.
3. Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungen, Störungen bei Dienstleistern oder im Internet können die Nutzung zeitweise unterbrechen. Die Scoreboards an den Tischen zählen auch ohne Verbindung weiter; Ergebnisse aus dieser Zeit trägt der Verein von Hand nach.
4. Pflichten des Vereins
- Der Verein nutzt CueDesk nur für seinen Spielbetrieb und trägt nur Daten ein, die er dafür rechtmäßig verarbeiten darf. Er holt Einwilligungen ein, wo sie nötig sind, bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten, und bewahrt die Nachweise auf.
- Er trägt keine Daten ein, für die CueDesk nicht gedacht ist, insbesondere keine Anschriften, Geburtsdaten, Bankdaten oder Gesundheitsdaten, auch nicht im Notizfeld.
- Er vergibt Konten und Rollen nur an Personen, die sie brauchen, entfernt Konten ausgeschiedener Personen und hält die Zugänge vertraulich. Tablets koppelt er nur an Tischen im eigenen Vereinsheim.
- Er meldet dem Betreiber unverzüglich, wenn er einen Missbrauch oder eine Sicherheitslücke bemerkt.
5. Daten des Vereins
Die Daten, die der Verein einträgt, gehören dem Verein. Er ist dafür datenschutzrechtlich verantwortlich; der Betreiber verarbeitet sie nur in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst exportieren (Seite „System“, „Daten exportieren“).
Der Betreiber sichert die Datenbank wöchentlich verschlüsselt und bewahrt die Sicherungen 12 Wochen auf. Eine Wiederherstellung einzelner Einträge schuldet er nicht. Dem Verein wird empfohlen, wichtige Stände regelmäßig selbst zu exportieren.
6. Sperren
Der Betreiber darf einzelne Konten oder den Zugang des Vereins sofort sperren, wenn CueDesk missbraucht wird, ein Zugang offenbar in fremde Hände geraten ist oder die Sicherheit anderer Vereine gefährdet ist. Er informiert den Verein unverzüglich und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
7. Haftung
Weil CueDesk unentgeltlich überlassen wird, haftet der Betreiber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit ein Gesetz zwingend weiter haftet. Für Daten, die der Verein einträgt, ist der Verein verantwortlich. [prüfen]
8. Laufzeit und Ende
- Die Vereinbarung gilt unbefristet ab der Zustimmung.
- Der Verein kann jederzeit ohne Frist kündigen, per E-Mail an kontakt.cuedesk@gmail.com oder über das Kontaktformular.
- Der Betreiber kann mit einer Frist von 3 Monaten in Textform kündigen, zum Beispiel wenn er CueDesk einstellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei schwerem Missbrauch, bleibt für beide Seiten.
- Nach dem Ende hat der Verein 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Danach werden alle Daten des Vereins gelöscht, in den Sicherungen spätestens 12 Wochen später.
9. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen kündigt der Betreiber den Vereins-Administratoren mindestens 6 Wochen vorher per E-Mail an. Die neue Fassung gilt, sobald ein Vereins-Administrator ihr in CueDesk zustimmt. Stimmt der Verein nicht zu, kann er die Nutzung beenden; bis zum Ende gilt die bisherige Fassung. [prüfen]
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung.
Fassung 1 · Stand: [Datum] · Auftragsverarbeitung · Datenschutz · Impressum